Abmahnungen,... Prozesse, ... Geldstrafen, ...
das sind all die furchteinflössenden Gerüchte die ums sogenannte Impressum kursieren.
Doch was stimmt davon?
Worauf muss ich achten?
Seit Anfang 2002 muss auf jeder gewerblichen Homepage eine "Anbieterkennzeichnung" enthalten sein.
Die genauen Satuten sind im TeleMedienGesetz (TMG) niedergeschrieben.
Je nach Rechtsform oder Berufssparte müssen verschiedene Angaben gemacht werden.
Dabei ist es egal um welche Art der Webpräsenz es sich handelt, ob E-Commerce (z.B. Online-Shop) oder Selbstdarstellung (z.B. Fotograf stellt sich vor).
Hinzu kommt noch Diensteanbieter von journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten, in denen vollständig oder teilweise Inhalte periodischer Druckerzeugnisse in Text oder Bild wiedergegeben oder in periodischer Folge Texte verbreitet werden, müssen ein Webimpressum haben.
Jetzt könnte man denken die eigene private Webseite ist auch eine Selbstdarstellung, bzw. ich äussere auch meine Meinung, doch hier kommt das entscheidende ABER ...
... ist kein Gewerbe angemeldet für diesen Bereich, noch wird dafür geworben (z.B. Gewerblicher hat private Homepage über Modelflugzeuge und wirbt für seine Firma), noch wird dadurch Geld verdient oder noch journalistische Inhalte, die mehrfach innerhalb eine halben Jahres geändert werden (periodisches Druckwerk), braucht keins.
Wer auf sein Webimpressum verzichtet, es unvollständig oder nicht die richtigen Angaben gemacht hat, dem drohen nach dem Teledienstegesetz ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.
Was öfters auftaucht sind die sogenannten kostenpflichtigen Abmahnungen durch einen Mitbewerbers oder eines Gewerbebetreibenden dem der private Einsatz eines Webseitenbetreibers in Dorn im Auge ist (Geschäftsschädigung).
Zur Platzierung:
Laut TMG müssen die Angaben "leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar" sein.
Ein genaues Beispiel fehlt leider. Daher setzen Sie es am besten so, dass es von jeder Seite erreichbar ist.
Dabei ist es egal, ob Sie das Kind nun Impressum oder Kontakt schimpfen, es müssen nur alle für die Branche/Webseite geforderten Daten enthalten sein.
Fazit - ein Impressum ist Pflicht für:
- alle Gewerbetreibenden (ob Tante Emmaladen oder AG)
- Werbung für Gewerbe
- Seiten redaktionellen Inhaltes (periodische Druckwerke)
- Linksammlungen (Freisagung über Inhalte fremder Webseiten)
Ach ja ... eine Telefonnummer ist nicht Pflicht.
Diese kann man jederzeit über die Denic whois-Datenbank erfragen.
Impressumgenerator (externer Link für deren Inhalt ich nicht verantwortlich bin ;-) )
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